geschlossen zwischen
der Mandantin/dem Mandanten/den Mandanten, im Folgenden kurz Mandantin/Mandant/Mandanten genannt, einerseits, und
RA Mag.iur. Andrea E. Lehner, mit Kanzleisitzen in D-85764 Oberschleißheim, Dr.-Hofmeister-Str. 15, und A-5700 Zell am See, Ebenbergstraße 9, im Folgenden kurz Rechtsanwältin genannt, andererseits, wie folgt:
Die Rechtsanwältin bearbeitet die von ihr übernommenen Mandate zu folgenden Bedingungen:
I. Gebührenhinweis
1. Es wird gem. § 49 Abs. 5 BRAO darauf hingewiesen, dass sich die anfallenden Rechtsanwaltsgebühren nach dem Gegenstandswert berechnen, es sei denn, es wurde gem. § 4 RVG eine Vergütungsvereinbarung getroffen.
2. In allen österreichischen Rechtsangelegenheiten richtet sich die Entlohnung der Rechtsanwältin nach den Bestimmungen des RATG und nach den Allgemeinen Honorar-Kriterien für Rechtsanwälte (AHK 2005), es sei denn, es wurde eine Honorarvereinbarung getroffen.
3. Die Mandantin/der Mandant/die Mandanten wird/werden weiter darauf hingewiesen, dass in arbeitsgerichtlichen Streitigkeiten in Deutschland außergerichtlich sowie in der ersten Instanz kein Anspruch auf Erstattung der Anwaltsgebühren oder sonstiger Kosten besteht. In solchen Verfahren trägt unabhängig vom Ausgang jede Partei ihre Kosten selbst. Dies gilt grundsätzlich auch für Kosten in Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit bzw. des Außerstreitverfahrens. Die Aufklärung über Kostenersatzpflicht und Höhe der zu erwartenden Kosten und Gebühren erfolgt vor Mandatsübernahme.
II. Gegenstand der Rechtsberatung und -vertretung
1. Die Rechtsberatung und -vertretung der Rechtsanwältin bezieht sich auf das Recht der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Österreich. Eine steuerliche Beratung und/oder Vertretung ist nicht geschuldet. Sofern die Rechtsangelegenheit anderes ausländisches Recht berührt, weist die Rechtsanwältin hierauf rechtzeitig hin. Steuerliche Auswirkungen zivilrechtlicher Gestaltungen hat die Mandantin/der Mandant/die Mandanten durch fachkundige Dritte (z.B. Fachanwalt für Steuerrecht, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer) prüfen zu lassen.
2. Die Rechtsanwältin ist berechtigt, zur Bearbeitung des Mandats fachkundige Dritte heranzuziehen. Hierdurch entstehende Zusatzkosten sind vor Auftragserteilung rechtzeitig mit der Mandantin/dem Mandanten/den Mandanten abzustimmen.
III. Pflichten der Rechtsanwältin
1. Rechtliche Prüfung
Die Rechtsanwältin ist zur sorgfältigen Mandatsführung verpflichtet. Sie unterrichtet die Mandantin/den Mandanten/die Mandanten angemessen im jeweils beauftragten Umfang über das Ergebnis ihrer Bearbeitung.
2. Verschwiegenheit
Die Rechtsanwältin ist berufsrechtlich zur Verschwiegenheit verpflichtet. Diese Pflicht bezieht sich auf alles, was ihr im Rahmen des Mandats durch die Mandantin/den Mandanten/die Mandanten anvertraut oder sonst bekannt wird. Insoweit steht der Rechtsanwältin ein Zeugnisverweigerungsrecht zu. Über das Bestehen eines Mandats und Informationen im Zusammenhang mit dem Mandat darf sich die Rechtsanwältin gegenüber Dritten, insbesondere Behörden, nur äußern, wenn die Mandantin/der Mandant/die Mandanten sie zuvor von ihrer Schweigepflicht entbunden hat/haben. Die Verschwiegenheitspflicht besteht über die Beendigung des Mandats hinaus.
3. Verwahrung von Geldern
Für die Mandantin/den Mandanten/die Mandanten eingehende Gelder wird die Rechtsanwältin treuhänderisch verwahren und – vorbehaltlich Punkt IV. Ziff. 7 dieser Bedingungen – unverzüglich auf schriftliche Anforderung der Mandantin/des Mandanten/der Mandanten an die von ihr/ihm/ihnen benannte Stelle ausbezahlen.
4. Datenschutz
Die Rechtsanwältin wird alle verhältnismäßigen und zumutbaren Vorkehrungen gegen Verlust und Zugriffe unbefugter Dritter auf Daten der Mandantin/des Mandanten/der Mandanten treffen und laufend dem jeweils bewährten Stand der Technik anpassen.
IV. Obliegenheiten der Mandantin/des Mandanten/der Mandanten
Zwecks Gewährleistung einer sachgerechten und erfolgreichen Mandatsbearbeitung treffen die Mandantin/den Mandanten/die Mandanten folgende Obliegenheiten:
1. Informationserteilung
Die Mandantin/den Mandanten/die Mandanten wird/werden der Rechtsanwältin über alle mit dem Mandatsauftrag zusammenhängenden Tatsachen umfassend und wahrheitsgemäß informieren und ihr sämtliche mit dem Mandat zusammenhängenden Unterlagen und Daten in geordneter Form übermitteln. Die Mandantin/der Mandant/die Mandanten wird/werden während der Dauer des Mandats nur in Abstimmung mit der Rechtsanwältin mit Gerichten, Behörden, der Gegenseite oder sonstigen Beteiligten Kontakt aufnehmen.
Die Mandantin/der Mandant/die Mandanten informiert/informieren die Rechtsanwältin umgehend über Änderungen ihrer/seiner/ihrer Anschrift, der Telefon- und Faxnummer, der E-Mail-Adresse etc. und ferner über längerfristige Ortsabwesenheit oder sonstige Umstände, die ihre/seine/ihre vorübergehende Unerreichbarkeit begründen.
2. Sorgfältige Prüfung von Schreiben der Rechtsanwältin
Die Mandantin/der Mandant/die Mandanten wird/werden die ihr/ihm/ihnen von der Kanzlei übermittelten Schreiben und Schriftsätze der Rechtsanwältin, die ihr/ihm/ihnen vorab als Entwurf übersandt worden sind, umgehend sorgfältig daraufhin überprüfen, ob die darin enthaltenen Angaben zum Sachverhalt wahrheitsgemäß und vollständig sind. Sie/er/sie wird/werden die Rechtsanwältin sodann umgehend darüber informieren, ob die Schreiben und Schriftsätze in der ihr/ihm/ihnen vorgelegten Fassung an Dritte übersandt werden können.
3. Rechtsschutzversicherung
Soweit die Rechtsanwältin auch beauftragt ist, den Schriftwechsel mit der Rechtsschutzversicherung zu führen, wird diese von der Verschwiegenheitsverpflichtung im Verhältnis zur Rechtsschutzversicherung ausdrücklich befreit. In diesem Fall versichert/versichern die Mandantin/der Mandant/die Mandanten, dass der Versicherungsvertrag mit der Rechtsschutzversicherung weiterhin besteht, keine Beitragsrückstände vorliegen und in gleicher Angelegenheit keine anderen Rechtsanwältinnen oder Rechtsanwälte beauftragt sind.
4. Speicherung und Verarbeitung von Daten der Mandantin/des Mandanten/der Mandanten
Die Rechtsanwältin ist berechtigt, die ihr anvertrauten Daten der Mandantin/des Mandanten/der Mandanten im Rahmen des Mandats mit Datenverarbeitungsanlagen zu erfassen, zu speichern und zu verarbeiten.
5. Unterrichtung der Mandantin/des Mandanten/der Mandanten per Telefax
Soweit die Mandantin/der Mandant/die Mandanten der Rechtsanwältin einen Faxanschluss mitteilt/mitteilen, erklärt/erklären sie/er/sie sich damit bis auf Widerruf oder ausdrückliche anderweitige Weisung einverstanden, dass die Rechtsanwältin ihr/ihm/ihnen ohne Einschränkungen über diesen Faxanschluss mandatsbezogene Informationen zusendet. Die Mandantin/der Mandant/die Mandanten sichert/sichern zu, dass nur sie/er/sie oder von ihr/ihm/ihnen beauftragte Personen Zugriff auf das Faxgerät haben und dass sie/er/sie Faxeingänge regelmäßig überprüft/überprüfen. Die Mandantin/der Mandant/die Mandanten ist/sind verpflichtet, die Rechtsanwältin darauf hinzuweisen, wenn Einschränkungen bestehen, etwa das Faxgerät nur unregelmäßig auf Faxeingänge überprüft wird oder Faxeinsendungen nur nach vorheriger Ankündigung gewünscht werden.
6. Unterrichtung der Mandantin/des Mandanten/der Mandanten per E-Mail
Soweit die Mandantin/der Mandant/die Mandanten der Rechtsanwältin eine E-Mail-Adresse mitteilt/mitteilen, willigt/willigen sie/er/sie jederzeit widerruflich ein, dass die Rechtsanwältin ihr/ihm/ihnen ohne Einschränkungen per E-Mail mandatsbezogene Informationen zusendet. Im Übrigen gilt Punkt IV. Ziff. 5 dieser Bedingungen entsprechend. Der Mandantin/dem Mandanten/den Mandanten ist bekannt, dass bei unverschlüsselten E-Mails nur eingeschränkte Vertraulichkeit gewährleistet ist. Soweit die Mandantin/der Mandant/die Mandanten zum Einsatz von Signaturverfahren und Verschlüsselungsverfahren die technischen Voraussetzungen besitzt/besitzen und deren Einsatz wünscht/wünschen, teilt/teilen sie/er/sie dies der Rechtsanwältin mit.
7. Zahlungspflicht der Mandantin/des Mandanten/der Mandanten, Abtretung
Die Mandantin/der Mandant/die Mandanten ist/sind verpflichtet, auf Anforderung der Rechtsanwältin angemessene Vorschüsse zu leisten sowie Barauslagen (im Wesentlichen Gerichts- und Sachverständigengebühren) zu ersetzen und spätestens nach Beendigung des Mandats die vollständige Vergütung der Rechtsanwältin zu bezahlen. Dies gilt auch, wenn Kostenerstattungsansprüche gegen Rechtsschutzversicherung, Gegenseite oder Dritte bestehen. Die Mandantin/der Mandant/die Mandanten tritt/treten sämtliche Ansprüche auf Kostenerstattung durch die Gegenseite, Rechtsschutzversicherung oder sonstige Dritte in Höhe der Honorarforderung der Rechtsanwältin an diese ab. Diese nimmt die Abtretung an. Die Rechtsanwältin ist berechtigt, eingehende Zahlungen auf offene Honorarforderungen, auch aus anderen Angelegenheiten, zu verrechnen.
8. Aktenaufbewahrung und Vernichtung
Die Mandantin/der Mandant/die Mandanten wird/werden darauf hingewiesen, dass Handakten der Rechtsanwältin bis auf die Kostenakte und etwaige Titel nach Ablauf von fünf bzw. 10 Jahren nach Beendigung des Mandats vernichtet werden, sofern die Mandantin/der Mandant/die Mandanten diese Akten nicht in der Kanzlei der Rechtsanwältin vorher abholt/abholen. Im Übrigen gilt § 50 Abs. 2 Satz 2 BRAO und die einschlägigen Vorschriften der RAO.
V. Geltung dieser Vereinbarung für künftige Mandate
Die vorstehenden Mandatsbedingungen gelten auch für künftige Mandate, soweit nichts Entgegenstehendes schriftlich vereinbart wird.
VI. Informationen nach der DL-InfoV
Die Verordnung über Informationspflichten für Dienstleistungserbinger ist am 17. Mai 2010 in Deutschland in Kraft getreten. In Umsetzung der Verordnung werden der Mandantin/dem Mandanten/den Mandanten nachstehende Informationen zur Verfügung gestellt:
1. Die Rechtsanwältin ist als Einzelrechtsanwältin tätig.
2. Die Koordinaten der Kanzleien lauten wie folgt:
Dr.-Hofmeister-Str. 15, D-85764 Oberschleißheim, Tel.: +49 89 14346585, Fax: +49 89 14346-582, office@lehner-law.eu, muenchen@lehner-law.eu, www.lehner-law.eu
Ebenbergstraße 9, A-5700 Zell am See, Tel. +43 6542 72075, Fax: +43 6542 74143, zellamsee@lehner-law.eu, www.lehner-law.eu
3. Die Rechtsanwältin ist Mitglied der Rechtsanwaltskammer für den Oberlandesgerichtsbezirk München, D-80331 München, Tal 33, Tel. 089/53 29 44-0, Telefax:
089/53 29 22–28, E-Mail: info@rak-muenchen.de, www.rak-muenchen.de und Mitglied der Rechtsanwaltskammer für Salzburg, A-5020 Salzburg, Imbergstraße 31c, Tel. +43 662 640042, Fax: +43 662 640428, E-Mail: info@srak.at, www.srak.at
4. Die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer lautet für Deutschland DE256341429 und für Österreich ATU 67172677.
5. Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sind aufgrund der deutschen Bundesrechtsanwaltsordnung verpflichtet, eine Berufshaftpflichtversicherung mit
einer Mindestversicherungssumme von € 250.000,00 zu unterhalten. Die Einzelheiten ergeben sich aus § 51 BRAO. Die Rechtsanwältin unterhält bei der HDI-Gerling Firmen und Privat Vers. AG, D-90128 Nürnberg, Postfach 25 03 09, unter der Nr. NxF70-005997570/489 eine Vermögens-Haftpflichtversicherung. Der räumliche Geltungsbereich der Vermögens-Haftpflichtversicherung erstreckt sich auf Deutschland und das Europäische Ausland. Versichert sind Haftpflichtansprüche aus Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Beratung und Beschäftigung mit europäischen Recht und der Rechtsanwältin vor europäischen Gerichten. Für den Kanzleisitz in A-5760 Saalfelden, Almerstraße 2/3, unterhält die Rechtsanwältin bei der Allianz Elementar Versicherungs-Aktiengesellschaft, A-1130 Wien, Hietzinger Kai 101-105 G unter der Versicherungs-Urkunde Nr. A719433414 und bei der Rechtsanwaltskammer Salzburg vorschriftsgemäß eine weitere Berufshaftpflichtversicherung. Das Tätigwerden der Rechtsanwältin als Treuhänderin bei Vertragsabwicklungen ist zudem durch eine durch das Treuhandstatut der Rechtsanwaltskammer Salzburg vorgesehene Vertrauensschadensversicherung in Höhe von mehr als € 7.000.000 versichert.
VII. Schlussbestimmungen
1. Die Rechtsunwirksamkeit einer Bestimmung berührt die Rechtswirksamkeit der anderen Vertragsteile nicht. Die Vertragsparteien verpflichten sich, eine unwirksame Bestimmung durch eine wirksame Regelung zu ersetzen, die ihr im wirtschaftlichen Ergebnis am nächsten kommt und dem Vertragszweck am besten entspricht.
2. Mit den vorstehenden Allgemeinen Mandatsbedingungen erklärt/erklären sich die Mandantin/der Mandant/die Mandanten einverstanden.
Oberschleißheim/Zell am See, am
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Die Mandantin/der Mandant/die Mandanten
Der Erfassung, Speicherung und Verarbeitung der Daten der Mandantin/des Mandanten/der Mandanten im Rahmen der Mandatsbearbeitung wird zugestimmt.
Oberschleißheim, am oder Zell am See, am
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Die Mandantin/der Mandant/die Mandanten
Die effiziente Bearbeitung Ihrer Angelegenheit setzt voraus, dass sowohl meine Kanzlei als auch Sie immer gut vorbereitet sind auf jeden Ihrer Termine, insbesondere aber auf Ihren ersten Termin.
Diese allgemeinen Mandatsbedingungen gelten für alle Verträge, deren Gegenstand die Erteilung von Rat und Auskünften durch meine Kanzlei an Mandanten einschließlich etwaiger Geschäftsbesorgung und Prozessführung ist.
Schillerstraße 22
A-5700 Zell am See
Dr.-Hofmeister-Str. 15
D-85764 Oberschleißheim
Tel.: +43 654 272 075
Tel.: +49 89 143 465 85
Fax: +43 6542 74143
Fax: +49 89 14346582